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   BVerwG, 02.02.1998 - 2 B 4.98   

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https://dejure.org/1998,20638
BVerwG, 02.02.1998 - 2 B 4.98 (https://dejure.org/1998,20638)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1998 - 2 B 4.98 (https://dejure.org/1998,20638)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1998 - 2 B 4.98 (https://dejure.org/1998,20638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Rücknahme einer bereits gewährten Subvention - Nichtzulassung einer Revision mangels ausreichender Begründung bzgl. der Rücknahme einer Subventionsgewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1998 - 2 B 4.98
    Zwar gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der vom Berufungsgericht herangezogene Art. 3 Abs. 1 GG nicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen (vgl. u.a. BVerfGE 21, 362 ; BVerfGE 23, 353 [BVerfG 21.05.1968 - 2 BvL 2/61] ; BVerfGE 83, 363 [BVerfG 07.02.1991 - 2 BvL 24/84] ).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1998 - 2 B 4.98
    Zwar gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der vom Berufungsgericht herangezogene Art. 3 Abs. 1 GG nicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen (vgl. u.a. BVerfGE 21, 362 ; BVerfGE 23, 353 [BVerfG 21.05.1968 - 2 BvL 2/61] ; BVerfGE 83, 363 [BVerfG 07.02.1991 - 2 BvL 24/84] ).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1998 - 2 B 4.98
    Die Beschwerde gibt keinen ausdrücklich formulierten Rechtssatz des Berufungsurteils an, der im Widerspruch zu den von ihr zitierten Rechtssätzen aus den in NVwZ 1993, 1667, 1668 und in BVerwGE 60, 223, 228 [BVerwG 18.06.1980 - BVerwG 6 C 55.79] veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts stehen könnte.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1998 - 2 B 4.98
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufführt, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 2/61

    Breitenborn-Gelnhausen

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1998 - 2 B 4.98
    Zwar gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der vom Berufungsgericht herangezogene Art. 3 Abs. 1 GG nicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen (vgl. u.a. BVerfGE 21, 362 ; BVerfGE 23, 353 [BVerfG 21.05.1968 - 2 BvL 2/61] ; BVerfGE 83, 363 [BVerfG 07.02.1991 - 2 BvL 24/84] ).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1998 - 2 B 4.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist, als sie die angegebene Entscheidung eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bezeichneten Gerichte trägt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 02.02.1998 - 2 B 4.98
    Ein Fehler der Beweiswürdigung (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - ) oder eine Verletzung des Anspruches auf Gewährung rechtlichen Gehörs sind insoweit nicht erkennbar.
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1998 - 2 B 4.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist, als sie die angegebene Entscheidung eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bezeichneten Gerichte trägt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • OVG Sachsen, 21.10.2020 - 6 A 954/17

    Vergabe von Bauleistungen; Widerspruch; Aufklärung; Ausschluss; Subvention;

    22 Das Verwaltungsgericht hat den angegriffenen Bescheid vom 8. Dezember 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 11. Februar 2016 im Ergebnis zu Recht aufgehoben, weil er rechtswidrig ist und die Klägerin in ihrem Recht aus § 1 Satz 1 SächsVwVfZG, § 49 VwVfG sowie ihrem Recht auf Gleichbehandlung, das als Ausfluss des Rechtsstaatsgebots (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG), auch im Verhältnis der Hoheitsträger untereinander gilt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Februar 1998 - 2 B 4.98 -, juris Rn. 9), verletzt (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • OVG Sachsen, 05.08.2020 - 6 A 1165/17

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides; vorzeitiger Baubeginn; Abschluss eines

    Mangels Abweichung von der damaligen Zuwendungspraxis liegt ein zu Gunsten des Klägers wirkender Verstoß gegen den auch im Verhältnis von Hoheitsträgern untereinander als Ausfluss des Rechtsstaatsgebots geltenden Gleichheitssatz nicht vor (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1998 - 2 B 4.98 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Urt. v. 12. Juli 2010 - 15 A 2863/09 -, juris Rn. 7).22 Die zurückgenommene Zuwendung beruht auf der Förderrichtlinie Boden- und Grundwasserschutz (RL BuG/2007) vom 13. Juli 2007.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.1999 - 5 S 2149/97

    Klage einer Gemeinde wegen nichterfüllter Lärmschutzzusagen beim Fernstraßenbau

    Auch der Gleichheitssatz, der für juristische Personen des öffentlichen Rechts bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zwar nicht nach Art. 3 Abs. 1 GG, jedoch als Ausfluß des Rechtsstaatsgebots (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) im Verhältnis zu anderen Hoheitsträgern gilt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.02.1998 - 2 B 4.98 -, Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 89), gebietet mit Blick auf die von der Klägerin angeführten Fälle der Gemeinden Bretzfeld und Binzen sowie der Stadt Öhringen keine andere Beurteilung.
  • VG München, 07.05.2019 - M 31 K 18.2176

    Zuweisung von Kosten zur Schülerbeförderung - Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz

    2.3 Es liegt jedoch jedenfalls derzeit im Hinblick auf die Vollzugspraxis des Beklagten ein zu Gunsten der Klägerin wirkender Verstoß gegen den auch im Verhältnis von Hoheitsträgern untereinander geltenden Gleichheitssatz als Ausfluss des Rechtsstaatsgebots vor (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1998 - 2 B 4/98 - juris Rn. 9; BayVGH, U.v. 30.1.2014 - 4 BV 12.644 - juris Rn. 32).
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